RECHTLICHE BETREUUNG

Anerkannter Betreuungsverein

Marlies Book, Christiane Wessels, Dana Bröker, Lena Schomakers, Jutta Heines, Marlies Fleer, Berna Fritze (v. links)

 

Wir betreuen volljährige Personen, die aufgrund ihrer
 - psychischen Erkrankung,
- geistigen Behinderung,
- Alterserkrankung,
- Suchterkrankung oder
- körperlichen Erkrankung/Behinderung

nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre Angelegen­heiten selbständig zu regeln. Für diesen Personenkreis bestellt das Betreuungsgericht auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes (BtG) eine/n Betreuer/in.

Der Umfang der Betreuung wird nach dem individuellen Bedarf festgesetzt.

Mögliche Aufgabengebiete sind z.B.:
- Gesundheitssorge,
- Aufenthaltsbestimmung,
- Vermögenssorge und
- Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen die Betreuten mit ihren Wünschen und Lebensbedürfnissen. Für sie soll eine möglichst selbständige Lebensführung nach ihren eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten erhalten bleiben.

Die Betreuerin/der Betreuer vertritt die Interessen der Betreuten und ist in den festgelegten Aufgabenkreisen ihr gesetzlicher Vertreter.

Gesucht: ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Wir suchen regelmäßig Mitarbeiter/innen, die bereit sind, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen oder die Arbeit der hauptberuflichen Betreuerinnen durch Besuchs­dienst, Einkäufe, Begleitung der Betreuten zu Terminen etc. zu unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Angebote für ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer sind:startbild1
- Unterstützung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuern,
- umfassende Einführung in die Aufgaben eines Betreuers bzw. einer Betreuerin,
- Erfahrungsaustausch in einer Gruppe,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.

 


Informieren und vorsorgen

Wir bieten Informationsveranstaltungen und persönliche Beratung zur gesetzlichen Betreuung und zu folgenden Vorsorgemöglichkeiten:

1. Betreuungsverfügung

Mit der Errichtung einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer im Bedarfsfall Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin werden soll. Das Betreuungsgericht wird dann die von Ihnen ausgewählte Person zum Betreuer bzw. zur Betreuerin bestellen.

2. Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist nicht erforderlich.

3. Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung können Sie verbindlich fest­legen, ob und ggf. welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Fall einer schweren Erkrankung vom Arzt durchgeführt werden sollen. Auch wenn Sie sich aufgrund Ihrer Erkrankungen nicht mehr äußern können, muss der Arzt Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen. Sie können außerdem eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, die Ihre in der Verfügung geäußerten Wünsche gegenüber dem Arzt vertritt.

Formulare zum Download

Wir bieten Ihnen hier die entsprechenden Formulare zum Download an. Klicken Sie mit der rechten (!) Maustaste auf das gewünschte Dokument und wählen Sie im Kontext-Menü die Option »Ziel speichern unter«. Die Dateien liegen im pdf-Format vor.

[ Betreuungsverfügung ]

[ Vorsorgevollmacht ]

[ Patientenverfügung ev. Klinikum Bethel ]

[ Patientenverfügung Malteser ]


Offene Sprechstunden und individuelle Termine

Jutta HeinesDienstags 11:00 -13:00 Uhr (Frau Heines, Tel. 05931/9841-25): Information/Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie Beratung von Vorsorgebevollmächtigten

Möchten Sie sicher einen Termin erhalten, empfiehlt es sich eine vorherige telefonische Anmeldung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, individuell Termine für  
                       Einzelberatungen und Gruppenveranstaltungen zu vereinbaren.

 

 

Marlies Book1 Dienstags 14:00 -17:00 Uhr (Frau Book, Tel. 05931/9841-15): Information/Beratung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen sowie Vorsorgebevollmächtigte

Möchten Sie sicher einen Termin erhalten, empfiehlt es sich eine vorherige telefonische anmeldung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, individuell Termine für Einzelberatungen und Gruppenveranstaltungen zu vereinbaren.

 

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, individuell Termine für Gruppenveranstaltungen und Einzelberatungen mit uns zu vereinbaren. Sprechen Sie uns an!

 

Online-Beratungcaritas

Wir beraten auch online! – Bitte klicken Sie auf die Grafik:

QR Code BtG Online Beratung

 

 

Ansprechpartnerinnen

Marlies Book
Telefon: 05931 9841-15
E-Mail: marlies.book#skf-meppen.de *

Jutta Heines
Telefon: 05931 9841-25
E-Mail: jutta.heines#skf-meppen.de *

Christiane Wessels
Telefon: 05931 9841-18
E-Mail: christiane.wessels#skf-meppen.de *

Berna Fritze
Telefon: 05931 9841-29
E-Mail: berna.fritze#skf-meppen.de *

Dana Bröker
Telefon: 05931 9841-43
E-Mail: dana.broeker#skf-meppen.de *

Lena Schomakers
Telefon: 05931 9841-16
E-Mail: lena.schomakers#skf-meppen.de

Gaby Görken
Telefon: 05931 9841-23
E-Mail: gaby.goerken#skf-meppen.de


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